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„Likör ohne Ei“ bekommt grünes Licht vom Gericht

„Likör ohne Ei“ bekommt grünes Licht vom Gericht

Veganer Likör darf jetzt „ohne Ei“ heißen

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Emre Kesici

Emre Kesici

Food Editor bei Kitchen Stories

Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass ein Likörhersteller aus Henstedt-Ulzburg seinen veganen Drink als „Likör ohne Ei“ oder „Alternative ohne Ei“ bezeichnen darf. Der Produzent war vom Schutzverband der Spirituosen-Industrie verklagt worden – es ging um die Vermarktung und Benennung der veganen Liköre.

Der Verband argumentierte, dass die Bezeichnung mit „ohne Ei“ irreführend für Verbraucher*innen sein könnte, da sie leicht mit einem klassischen Eierlikör verwechselt werden könne. Das Gericht entschied jedoch, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, da auf dem Etikett klar erkennbar sei, dass keine Eier im Getränk enthalten sind.

Dürfen Eierliköre also „ohne Ei“ heißen?

Nach EU-Vorgaben ist es weiterhin nicht erlaubt, Eierlikör mit dem Hinweis „ohne Ei“ zu vermarkten. Ein „Eierlikör ohne Ei“ bleibt also tabu. Der verklagte Hersteller hatte diese Bezeichnung in einigen Fällen tatsächlich genutzt und dafür ein Bußgeld erhalten. Dennoch darf er sein veganes Produkt weiterhin unter dem Namen „Likör ohne Ei“ verkaufen.

Gegen das Urteil zum Bußgeld kann noch Berufung eingelegt werden – ob das geschieht, ist bislang offen. Der Streit um vegane Produktnamen geht damit weiter: Auch bei Begriffen wie Burger, Schnitzel und anderen Fleischbezeichnungen entscheiden EU-Länder weiterhin unterschiedlich, ob sie für vegane Alternativen zulässig sind.

Verfasst am 29. Oktober 2025

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